Wahlrechtsgrundsätze nach dem Artikel 38 GG:
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
→ genaue Erläuterung:
http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/wahlen/abc/grundsaetze.html
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
Bundestag → Mitglieder des Bundestages werden für vier Jahre vom Volk gewählt, sie bilden Parlament
Mandat → bezeichnet das Amt und die Aufgabe der Parlamentsabgeordneten
Direktmandat → wird aufgrund relativer Mehrheit der Erststimmen in einen Wahlkreis gewonnen
Überhangmandat → Eine Partei erhält mehr Sitze durch die gewonnenen Direktmandate, als ihr aufgrund der Zweitstimme zustehen würde
Ausgleichsmandat → Die Sitzverteilung im Parlament wird durch Direktkandidaten , die mehr Direktmandate gewinnen, ausgeglichen
Listenmandate → Eine Partei die durch Zweitstimmen einen ausreichenden Prozentsatz erreicht hat, bestimmt Politiker (Listenkandidaten), die für die die Partei in das Parlament einziehen
Mehrheitswahl → gewählt ist wer die meisten Stimmen oder die Mehrheit der Stimmen bekommt
Verhältniswahl → Die Sitzverteilung im Parlament erfolgt entsprechend dem Prozentanteil der Stimmen für die Parteien! z.B.: Die SPD hat 31% der Wählerstimmen, also bekommen sie auch 31% der Parlamentssitze. Vorteil: Keine Stimme geht verloren. Nachteil: Koalitionen müssen gebildet werden, die die Wähler vielleicht gar nicht wollen.
Was stimmt nicht an unserem Wahlsystem
Falls es zu Neuwahlen kommen würde, wären diese ungültig, da seit 3.Juli.2008 bekannt ist, dass unser Wahlgesetz verfassungswidrig ist.
Das Kernproblem hierbei sind dabei die Überhangmandate. Diese führen dazu, dass Parteien in bestimmten Fällen mit mehr Stimmen weniger Mandate bekommen als Parteien mit weniger Stimmen.
Dadurch kommt es zu einem negativen Stimmgewicht. Das neue Wahlgesetz muss gerade diesen Fall ausschließen.
Was ihr gehört haben solltet:
Sitzverteilungsverfahren sind ähnlich wie mathematische Formeln, sie berechnen, wie viele Mandate einer Partei nach den Wahlen zustehen.
Das Sitzverteilungsverfahren nach D'Hondt bevorzugt die größeren Parteien
hingegen das Sitzverteilungsverfahren nach Hare Niemeyer die kleineren Parteien bevorzugt.
Da wir in Deutschland mehrere kleine Parteien haben, ist es sinnvoller nach Niemeyer die Sitzverteilung zu bestimmen.
Hier könnt ihr mehr über das D'Hondt und das Hare Niemeyer Verfahren erfahren:
http://www.arndt-bruenner.de/mathe/scripts/sitzverteilungen.htm
Bundestagswahlen
1. Wann wird gewählt:
- alle 4 Jahre
-Im Fall einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen statt
2. Wer wird gewählt:
-Die Mitglieder des Bundestages (diese Stellen den Bundeskanzler)
3. Wie wird gewählt:
-Wähler bekommen eine Benachrichtigung über Ort und Zeit der Wahl -In einer Wahlkabine gibt der Wähler seine Stimmen ab
-Danach muss der Personalausweis bzw. Reisepass vorgezeigt werden und der Stimmzettel wird in die Wahlurne geworfen
4.Auswertung der Wahl:
-Nach Schließung der Wahllokale werden die Stimmen ausgezählt
Die Wahl des Präsidenten der USA
1. Bürger wählen Wahlmänner (diese vertreten eine Stimme für Präsident 1 oder 2)
2. Wenn die Mehrheit der Wahlmänner in einem Staat für Präsident 1 stimmt, müssen auch alle
anderen Wahlmänner des Staates für Präsident 1 stimmen.
3. Diese Stimmen bekommt dann Präsident 1.
Quellen:
http://www.cecu.de/
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptseite
http://www.wahlrecht.de/systeme/mwgegenvw.htm
http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/wahlen/abc/grundsaetze.html
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