Begriffserklärung:
- Zwei Bedeutungen: Wahlverfahren und polit. System
- Wahlverfahren: Bürger /Volk entscheiden direkt einen Beschluss/Gesetz o. ä. (-> Bürgerentscheid)
- Polit. System: Herrschaftsform, in der es keine Repräsentanten gibt, sondern das Volk über die Entscheidungen direkt abstimmt (in einem Bundesstaat nicht durchführbar; nur in kleinen Gemeinden möglich)
Quorum:
- Mindestanzahl der Stimmen, die erreicht werden muss, damit eine Wahl gültig ist.
- Wird das Quorum nicht erreicht, ist das Ergebnis der Abstimmung ungültig
Verbreitung:
- reine direkte Demokratie nur in einigen „Kantonen“ in der Schweiz
Bürgerbegehren in Bayern:
- Vorstufe des Bürgerentscheids
- Antrag auf Durchsetzung von Bürgerentscheid
Bürgerentscheid in Bayern:
- man kann nur Belange entscheiden, die die eigene Gemeinde betreffen
- das Anliegen, über das entschieden werden muss, muss bei der Gemeinde eingereicht werden und sollte mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden können
Volksbegehren in Bayern:
- Vorraussetzung für Volksbegehren sind ein Gesetzesentwurf und die Unterschriften von 25.000 Wahlberechtigten
- Innerhalb von zwei Wochen müssen sich 10 % der „Abstimmungsberechtigten“ in Listen eintragen
Volksentscheid in Bayern:
- Wird das Volksbegehren vom Landtag abgelehnt, so findet ein Volksentscheid statt
- Dabei entscheidet die Mehrheit über den vorgeschlagenen Gesetzesentwurf
Volksentscheid allgemein:
Unterschied Bürger- / Volksbegehren:
- Bürgerbegehren ist innerhalb einer Gemeinde
- Volksbegehren ist innerhalb eines Bundeslands
Vor- und Nachteile des Systems:
Pro
- Schwieriger für Lobbyisten bestimmte Intressensgruppen zu beeinflussen.
- Höhere Zufriedenheit im Land, da das Volk und nicht die Parteien entscheiden.
- Die Wähler können bei jeder polit. Entscheidung mitwirken, anstatt nur alle vier bzw. fünf Jahre.
Contra
- Langsamer und teurer als die repräsentative Demokratie.
- Volk ist stark von den Medien abhängig -> Medien können sehr beeinflußend wirken.
- Schwächt Parteien und fördert Absplitterung einer großen, in viele kleine Gruppen.
- keine direkte Demokratie, sondern die parlamentarische Demokratie
- in allen 16 Bundesländern ist jedoch ein Teil der direkten Demokratie, in Form von einer Volksgesetzgebung (= "ein Gesetzgebungsverfahren, bei dem Gesetze und die Verfassung unmittelbar durch das Wahlvolk erlassen, geändert oder revidiert werden.") vorhandenBeispiel:
Neumarkter Bürgerentscheid aufgrund des Baus eines Einkaufszentrums
http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/34664324505
http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/34664324505
http://bayern.mehr-demokratie.de/bayern_volksbegehren.html
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