Definition
Politische Partei ist ein Zusammenschluss von Menschen, der nach politischer Macht strebt um seine sachlichen und ideellen Ziele zu verwirklichen.
Wichtigste Parteien in Deutschland:
-CDU/CSU Christlich Demokratische Union Deutschland: Merkel
-SPD Sozialdemokratische Partei: Sigmar Gabriel
-Bündnis 90 Die Grünen: Claudia Roth/ Cem Özdemir
-FDP: Philipp Rösler
-Linke: Gesine Lotzsch, Klaus Ernst
- Die Piraten: Sebastian Nerz
Wie gründet man eine Partei?
Für die Gründung einer Partei in Deutschland benötigt man eine politische Vereinigung die laut § 2 Part G über eine mindest Anzahl von Mitgliedern circa 300 Personen hat. Um weiterhin als Partei anerkannt zu werden muss die Partei mindestens alle sechs Jahre an einer Bundes- oder Landtagswahl teilgenommen haben.
Finanzierung:
-regelmäßige Beitragszahlungen der Parteimitglieder
(sowohl natürliche als auch juristische Personen dürfen in unbegrenzter Höhe spenden)
-Erhalt von staatlichen Zuschüssen:
§18 Parteiengesetz:
(3) Die Parteien erhalten jährlich im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung
1.
0,70 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme oder
2.
0,70 Euro für jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war, und
3.
0,38 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (eingezahlter Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten haben; dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3 300 Euro je natürliche Person berücksichtigt.
-Finanzierung aus Parteispenden
Piratenpartei vs. FDP
Piraten:
- Gründung: 10.09.2006 ( 53 Gründungsmitglieder)
- 7-Köpfiger Bundesvorstand
-Ziele: Freiheit des Wissens & Kultur; Wahrung der Privatsphäre
-Transparenz des Staatswesens
-freier Zugang zu Ergebnissen von Forschung und Entwicklung
-Reform des Patentsystems
-Verbesserung der Internetzugänge in abgelegenen Gegenden
Politische Partei ist ein Zusammenschluss von Menschen, der nach politischer Macht strebt um seine sachlichen und ideellen Ziele zu verwirklichen.
Wichtigste Parteien in Deutschland:
-CDU/CSU Christlich Demokratische Union Deutschland: Merkel
-SPD Sozialdemokratische Partei: Sigmar Gabriel
-Bündnis 90 Die Grünen: Claudia Roth/ Cem Özdemir
-FDP: Philipp Rösler
-Linke: Gesine Lotzsch, Klaus Ernst
- Die Piraten: Sebastian Nerz
Wie gründet man eine Partei?
Für die Gründung einer Partei in Deutschland benötigt man eine politische Vereinigung die laut § 2 Part G über eine mindest Anzahl von Mitgliedern circa 300 Personen hat. Um weiterhin als Partei anerkannt zu werden muss die Partei mindestens alle sechs Jahre an einer Bundes- oder Landtagswahl teilgenommen haben.
Finanzierung:
-regelmäßige Beitragszahlungen der Parteimitglieder
(sowohl natürliche als auch juristische Personen dürfen in unbegrenzter Höhe spenden)
-Erhalt von staatlichen Zuschüssen:
§18 Parteiengesetz:
(3) Die Parteien erhalten jährlich im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung
1.
0,70 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme oder
2.
0,70 Euro für jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war, und
3.
0,38 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (eingezahlter Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten haben; dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3 300 Euro je natürliche Person berücksichtigt.
-Finanzierung aus Parteispenden
Piratenpartei vs. FDP
Piraten:
- Gründung: 10.09.2006 ( 53 Gründungsmitglieder)
- 7-Köpfiger Bundesvorstand
-Ziele: Freiheit des Wissens & Kultur; Wahrung der Privatsphäre
-Transparenz des Staatswesens
-freier Zugang zu Ergebnissen von Forschung und Entwicklung
-Reform des Patentsystems
-Verbesserung der Internetzugänge in abgelegenen Gegenden
FDP
-Vorsitzender: Philipp Rösler
-Gründung 12.12.1948
-Bundesvorstand aus 34 Beisitzern und einem geschäftsführenden Vorstand
-Vorsitzender: Philipp Rösler
-Gründung 12.12.1948
-Bundesvorstand aus 34 Beisitzern und einem geschäftsführenden Vorstand
Die Jugend interessiert sich zwar für Politik, kann sich jedoch nicht mit einer Partei identifizieren
-Die Jugend interessiert sich schlichtweg nicht für Politik
-Die Ziele der vorhandenen Parteien sprechen die Jugendlichen nicht an
-fühlen sich nicht „angesprochen“
-Die Ziele der vorhandenen Parteien sprechen die Jugendlichen nicht an
-fühlen sich nicht „angesprochen“
Politikverdrossenheit:
-„Shell-Jugendstudie“ 2002 lautet: “Inzwischen bezeichnen sich nur noch 30 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 25 Jahren als politisch interessiert
Innerparteiliche Demokratie:
In Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 GG heißt es: Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Im Parteiengesetz (PartG) von 1967 ist dies näher ausgeführt: Das oberste Organ einer Partei ist die Mitgliederversammlung (§ 9 Abs. 1 PartG), die den Vorstand wählt (§ 9 Abs. 3 PartG) und ihn entlastet (§ 9 Abs. 5 PartG). Ferner haben alle Parteimitglieder gleiches Stimmrecht (§ 10 PartG). Die Willensbildung geschieht durch Mehrheitsbeschluss (§ 15 PartG).
Parteienwerbung
In Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 GG heißt es: Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Im Parteiengesetz (PartG) von 1967 ist dies näher ausgeführt: Das oberste Organ einer Partei ist die Mitgliederversammlung (§ 9 Abs. 1 PartG), die den Vorstand wählt (§ 9 Abs. 3 PartG) und ihn entlastet (§ 9 Abs. 5 PartG). Ferner haben alle Parteimitglieder gleiches Stimmrecht (§ 10 PartG). Die Willensbildung geschieht durch Mehrheitsbeschluss (§ 15 PartG).
Parteienwerbung
Die Parteien müssen sich selbst um ihren Wahlkampf kümmern, sie entscheiden über die Dauer, den Umfang und die Art. Die Walwerbung ist ab 2 Monaten vor der Wahl zulässig (Lautsprecher- und Plakatwerbung)
http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/wahlen/abc/parteienwerbung.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Politikverdrossenheit#Politikverdrossenheit_bei_Jugendlichen
http://www.piratenpartei.de/unsere_ziele
http://wiki.piratenpartei.de/Hauptseite
http://de.wikipedia.org/wiki/Innerparteiliche_Demokratie
http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__18.html
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