Mittwoch, 12. Oktober 2011

Parteien

Definition

Politische Partei ist ein Zusammenschluss von Menschen, der nach politischer Macht strebt um seine sachlichen und ideellen Ziele zu verwirklichen.

Wichtigste Parteien in Deutschland:
-CDU/CSU Christlich Demokratische Union Deutschland: Merkel
-SPD Sozialdemokratische Partei: Sigmar Gabriel
-Bündnis 90 Die Grünen: Claudia Roth/ Cem Özdemir
-FDP: Philipp Rösler
-Linke: Gesine Lotzsch, Klaus Ernst
- Die Piraten: Sebastian Nerz

Wie gründet man eine Partei?

Für die Gründung einer Partei in Deutschland benötigt man eine politische Vereinigung die laut § 2 Part G über eine mindest Anzahl von Mitgliedern circa 300 Personen hat. Um weiterhin als Partei anerkannt zu werden muss die Partei mindestens alle sechs Jahre an einer Bundes- oder Landtagswahl teilgenommen haben.

Finanzierung:

-regelmäßige Beitragszahlungen der Parteimitglieder
(sowohl natürliche als auch juristische Personen dürfen in unbegrenzter Höhe spenden)
-Erhalt von staatlichen Zuschüssen:

§18 Parteiengesetz:

(3) Die Parteien erhalten jährlich im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung
1.
0,70 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme oder
2.
0,70 Euro für jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war, und
3.
0,38 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (eingezahlter Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten haben; dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3 300 Euro je natürliche Person berücksichtigt.

-Finanzierung aus Parteispenden


Piratenpartei vs. FDP

Piraten:
- Gründung: 10.09.2006 ( 53 Gründungsmitglieder)
- 7-Köpfiger Bundesvorstand
-Ziele: Freiheit des Wissens & Kultur; Wahrung der Privatsphäre
-Transparenz des Staatswesens
-freier Zugang zu Ergebnissen von Forschung und Entwicklung
-Reform des Patentsystems
-Verbesserung der Internetzugänge in abgelegenen Gegenden








































FDP
-Vorsitzender: Philipp Rösler
-Gründung 12.12.1948
-Bundesvorstand aus 34 Beisitzern und einem geschäftsführenden Vorstand































Parteienverdrossenheit vs. Politikverdrossenheit bei Jugendlichen

Parteienverdrossenheit:


Die Jugend interessiert sich zwar für Politik, kann sich jedoch nicht mit einer Partei identifizieren


-Die Jugend interessiert sich schlichtweg nicht für Politik
-Die Ziele der vorhandenen Parteien sprechen die Jugendlichen nicht an
-fühlen sich nicht „angesprochen“



Politikverdrossenheit:



-„Shell-Jugendstudie“ 2002 lautet: “Inzwischen bezeichnen sich nur noch 30 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 25 Jahren als politisch interessiert

Innerparteiliche Demokratie:
In Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 GG heißt es: Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Im Parteiengesetz (PartG) von 1967 ist dies näher ausgeführt: Das oberste Organ einer Partei ist die Mitgliederversammlung (§ 9 Abs. 1 PartG), die den Vorstand wählt (§ 9 Abs. 3 PartG) und ihn entlastet (§ 9 Abs. 5 PartG). Ferner haben alle Parteimitglieder gleiches Stimmrecht (§ 10 PartG). Die Willensbildung geschieht durch Mehrheitsbeschluss (§ 15 PartG).

Parteienwerbung

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen