Christina Geißler, Maya Schwarz, Kerstin Silberhorn, Lisa Stigler, Michelle Weingart
Interessengemeinschaften
Definition: Unter Interessengemeinschaften versteht man den Zusammenschluss von Institutionen, mehreren Personen oder Unternehmen zu Interessenwahrnehmung. Allerdings sind diese nicht förmlich organisiert um ihre Interessen durchzusetzen
Wie vertreten Interessengemeinschaften ihre Anliegen ?
- durch Lobbyarbeit
Definition: „Lobbyarbeit bezeichnet den Aufbau positiver Beziehungen zu politischen Entscheidungsträgern, mit der Absicht, auf deren Entscheidung zugunsten der eigenen Ziele Einfluss zu nehmen.“ ( Wikipedia )
Welche Interessengemeinschaften gibt es und wo liegen die Unterschiede ?
Gewerkschaften
Eine Gewerkschaft besteht aus Arbeitnehmern die sich zusammenschließen um ihre meist wirtschaftlichen und sozialen Interessen vor der Gesellschaft zu vertreten.
Beispiele für Gewerkschaften:
IG Metall (IGM)
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Interessengemeinschaften
Definition: Unter Interessengemeinschaften versteht man den Zusammenschluss von Institutionen, mehreren Personen oder Unternehmen zu Interessenwahrnehmung. Allerdings sind diese nicht förmlich organisiert um ihre Interessen durchzusetzen
Wie vertreten Interessengemeinschaften ihre Anliegen ?
- durch Lobbyarbeit
Definition: „Lobbyarbeit bezeichnet den Aufbau positiver Beziehungen zu politischen Entscheidungsträgern, mit der Absicht, auf deren Entscheidung zugunsten der eigenen Ziele Einfluss zu nehmen.“ ( Wikipedia )
Welche Interessengemeinschaften gibt es und wo liegen die Unterschiede ?
Gewerkschaften
Eine Gewerkschaft besteht aus Arbeitnehmern die sich zusammenschließen um ihre meist wirtschaftlichen und sozialen Interessen vor der Gesellschaft zu vertreten.
Beispiele für Gewerkschaften:
IG Metall (IGM)
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
- Hat zwischen 2001 und 2011 insgesamt eine Millionen Mitglieder verloren, besteht aber immernoch aus über zwei Millionen Personen
IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Bürgerinitiativen
Eine Bürgerinitiative ist eine Interessenvereinigung, die sich zusammenschließt, um einer momentanen konkreten Problematik entgegenzuwirken. Dies bewirkt sie durch Unterschriften sammeln, Demonstrationen und Petitionen. Bürgerinitiativen wirken im Gegensatz zu anderen Interessengemeinschaften nur regional.
Beispiele für Bürgerinitiativen aus der Umgebung: Neumarkt i.d.Opf
Bürgerinitiative: die Altstadt darf nicht sterben
http://www.neumarkt.de/de/tourismus/aktuelles/artikel/neumarkts_buerger_wollen_mit_sehr_grosser_mehrheit_neuen_markt.html
<--- Plan vom Neuen Markt
Sonstige Interessengemeinschaften
NGO
NGO ist die Abkürzung für „Non Governmental Organization“
( Nichtregierungsorganisation ).
Nichtregierungsorganisation ist die Bezeichnung für einen zivilgesellschaftlich zustandegekommenen Interessenverband. Er wird vornehmlich von und für Vereinigungen benutzt, die sich sozial- und umweltpolitisch engagieren.
Sie finazieren sich nicht nur durch Mitgleidsbeiträge und Spenden, sondern auch durch verkaufte Ware und Dienstleistungen sowie staatliche Unterstüzung.
Beispiele:
• CDAK - Christliche Demokraten gegen Atomkraft
• Human Rights Watch
• Umweltschutzorganisation, z.B. Greenpeace, WWF
http://www.youtube.com/watch?v=eylq9LrDGEk&feature=related
Jeder kann Mitglied einer NGO werden!
Verbände
Verbände sind Körperschaften ( juristische Personen ) und Institutionen, die ihre Interessen meist auf politischer Ebene vertreten, in allen Bereichen der Gesellschaft. Sie verfügen über eine hauptamtliche und geführte Geschäftsstelle.
In Deutschland gibt es rund 14.000 Verbände ( zwischen 2001 und 2010 kamen 3.800 Stück dazu ), dazu zählen auch Kammern und Innungen.
Arbeit und Wirtschaft (7.594 Verbände)
Gesellschaft und Politik (1.818 Verbände)
Freizeit und Kultur (981 Verbände)
Bildung und Wissenschaft (1.281 Verbände)
Gesundheit und Soziales (2.267 Verbände)
Man unterscheidet:
"Körperschaften des privaten Rechts (Grundform: eingetragener Verein mit zahlreichen Formen des wirtschaftlichen Vereins, z. B. Aktiengesellschaft, GmbH oder Genossenschaft)
Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Bund, Länder, Gemeinden; Universitäten, Ärzte-, Apotheker-, Zahnärzte- und Psychotherapeutenkammern; bestimmte christliche Kirchen und sonstige Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften)" (Wikipedia)
Den Einfluss und die Wichtigkeit der Verbände kann man so darstellen:
Bundesverband (ist das oberste und wichtigste Organ der Interessenvertretung. Er exestiert auf der Ebene des Staates und ist bei allen Parteien üblich)
Landesverband
Bezirksverband
Kreisverband
Orts- und Gemeindeverband
Gesellschaft und Politik (1.818 Verbände)
Freizeit und Kultur (981 Verbände)
Bildung und Wissenschaft (1.281 Verbände)
Gesundheit und Soziales (2.267 Verbände)
Man unterscheidet:
"Körperschaften des privaten Rechts (Grundform: eingetragener Verein mit zahlreichen Formen des wirtschaftlichen Vereins, z. B. Aktiengesellschaft, GmbH oder Genossenschaft)
Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Bund, Länder, Gemeinden; Universitäten, Ärzte-, Apotheker-, Zahnärzte- und Psychotherapeutenkammern; bestimmte christliche Kirchen und sonstige Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften)" (Wikipedia)
Den Einfluss und die Wichtigkeit der Verbände kann man so darstellen:
Bundesverband (ist das oberste und wichtigste Organ der Interessenvertretung. Er exestiert auf der Ebene des Staates und ist bei allen Parteien üblich)
Landesverband
Bezirksverband
Kreisverband
Orts- und Gemeindeverband
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