Mittwoch, 12. Oktober 2011

Verfassungsorgane

Kira Voigt; Martina Scibor; Patrizia Kostial; Marlene Wiegers; Kerstin März; Sara De Bergami


Verfassungsorgane




Bundestag:
Allgemein:
- 598 Abgeordnete (alle Mitglieder der Bundesversammlung)
- Wahl auf 4 Jahre durch wahlberechtigte Bevölkerung




  • Abgeordnete: Haben laut Art.38(GG) Rechte

  • -> Freies Mandat: Ab. Vertreter des Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen
    ->Aber: Fraktionsdisziplin: Fraktion übt Druck aus auf die einzelnen Abgeordneten (sagt wie sie abstimmen sollen)
    ->Orientierung für die Wähler an der Parteizugehörigkeit
    -> Geschlossenheit der Fraktion, um die politische Linie glaubhaft zu
    machen
    -> Fraktion ist der Teil einer Partei, der im Parlament sitzt


  • Beispiel hierfür:

  • In der Abstimmung über die Erweiterung des Euro – Rettungsschirms kam es zum
    Streit zwischen den Abgeordneten . Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU)
    geriet mit dem Innenschauschussvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) aneinander,
    weil dieser der Ausweitung des EFSF, entgegen der Richtlinie der Partei nicht
    zustimmte. Pofalla beschimpfte Bosbach: „Ich kann deine Fresse nicht mehr
    sehen!“ , „ du redest ja doch nur Scheiße.“, „Du machst mit deiner Scheiße alle
    Leute verrückt.“ . Darauf antwortete Bosbach „ Roland guck bitte mal ins
    Grundgesetz, das ist für mich eine Gewissensfrage.“ woraufhin Pofalla meinte,
    „Lass mich mit so einer Scheiße in Ruhe!“
    Was meinte Bosbach mit seiner
    Aussage? Obwohl die Fraktion Druck auf den einzelnen Abgeordneten ausübt und
    sich die Abgeordneten an die Vorgegebenen Richtlinien der Partei hallten sollten
    (Fraktionsdisziplin) sind sie nach Grundgesetz Art 38 nur ihrem Gewissen
    unterworfen.

    Aufgaben:
    - Öffentliche Debatte, zur Bürgerinformation
    - Gesetzgebung
    - Kritik und Kontrolle der Regierung (Gewaltenverschränkung)
    - Beschaffung von Informationen
    - Öffentliche Herausforderung der Regierung
    - Gelegenheit die Haltung der Opposition darzulegen
    - Wahl des Bundeskanzlers






  • Bundesrat:
    - vertritt die Interessen der Länder
    - Mitwirken an der Gesetzgebung
    - Mitwrikung an Europäischen Angelegenheiten
    - Mitwirken an der Verwaltung des Bundes


Bundeskanzlerin: Angela Merkel






  • Bundesregierung:
    Besteht aus Bundeskanzler/in, sowie Bundesminister/innen
    -> bilden Kabinett
    Aufgaben
    Die Bundesregierung lenkt und leitet die staatlichen Tätigkeiten und handelt als Impulsgeber (Regierungstätigkeit). Sie gestaltet die politischen Verhältnisse durch konkrete Maßnahmen (Verwaltungstätigkeit).
    Konkret hat die Bundesregierung unter anderem
    das Recht Gesetzesvorlagen in den Bundestag einzubringen
    Rechtsverordnungen zu erlassen
    bei der Rechtsetzung der Europäischen Union mitzuwirken
    den Vermittlungsausschuss bei Zustimmungsgesetzen anzurufen
    das Recht Verwaltungsvorschriften zu Bundesgesetzen zu erlassen






  • Bundesverfassungsgericht:
    - Judikative (Hüter der Verfassung)
    - Höchstes deutsches Gericht
    - Sitz in Karlsruhe
    - Gewählt von Bundestag/rat
    - Entscheidet:
    -> Parteienverbot
    -> Verfassungsbeschwerden (Verletzung von Grundrechten)
    -> Kompetenzstreitigkeiten von Staatsorganen



  • Bundespräsident:
    - Wird von der Bundesversammlung gewählt (Bundestag und Länderparlamente)
    - Bleibt 5 Jahre im Amt
    - Bundespräsident repräsentiert Deutschland im In- & Ausland (Ansprachen, Staatsbesuche)
    -> nur repräsentative Aufgaben
    -> KEINE POLITISCHE MACHT



Aktueller Bundespräsident: Christian Wulff



Quellen:
http://staatsrecht.honikel.de/de/bundesregierung.htm

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