Mittwoch, 12. Oktober 2011

Direkte Demokratie

Alena Seitz, Anika Kiefer, Daniel Nießlbeck, Eva Stigler


Direkte Demokratie


Begriffserklärung:

- Zwei Bedeutungen: Wahlverfahren und polit. System

- Wahlverfahren: Bürger /Volk entscheiden direkt einen Beschluss/Gesetz o. ä. (-> Bürgerentscheid)

- Polit. System: Herrschaftsform, in der es keine Repräsentanten gibt, sondern das Volk über die Entscheidungen direkt abstimmt (in einem Bundesstaat nicht durchführbar; nur in kleinen Gemeinden möglich)


Quorum:

- Mindestanzahl der Stimmen, die erreicht werden muss, damit eine Wahl gültig ist.

- Wird das Quorum nicht erreicht, ist das Ergebnis der Abstimmung ungültig


Verbreitung:

- reine direkte Demokratie nur in einigen „Kantonen“ in der Schweiz


Bürgerbegehren in Bayern:


- Vorstufe des Bürgerentscheids
-
Antrag auf Durchsetzung von Bürgerentscheid



Bürgerentscheid in Bayern:

- man kann nur Belange entscheiden, die die eigene Gemeinde betreffen

- das Anliegen, über das entschieden werden muss, muss bei der Gemeinde eingereicht werden und sollte mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden können

Volksbegehren in Bayern:

- Vorraussetzung für Volksbegehren sind ein Gesetzesentwurf und die Unterschriften von 25.000 Wahlberechtigten

- Innerhalb von zwei Wochen müssen sich 10 % der „Abstimmungsberechtigten“ in Listen eintragen


Volksentscheid in Bayern:

- Wird das Volksbegehren vom Landtag abgelehnt, so findet ein Volksentscheid statt

- Dabei entscheidet die Mehrheit über den vorgeschlagenen Gesetzesentwurf




Volksentscheid allgemein
:
































Unterschied Bürger- / Volksbegehren:


- Bürgerbegehren ist innerhalb einer Gemeinde

- Volksbegehren ist innerhalb eines Bundeslands

Vor- und Nachteile des Systems:


Pro

- Schwieriger für Lobbyisten bestimmte Intressensgruppen zu beeinflussen.

- Höhere Zufriedenheit im Land, da das Volk und nicht die Parteien entscheiden.

- Die Wähler können bei jeder polit. Entscheidung mitwirken, anstatt nur alle vier bzw. fünf Jahre.


Contra

- Langsamer und teurer als die repräsentative Demokratie.

- Volk ist stark von den Medien abhängig -> Medien können sehr beeinflußend wirken.

- Schwächt Parteien und fördert Absplitterung einer großen, in viele kleine Gruppen.




































Bundesweit?

- keine direkte Demokratie, sondern die parlamentarische Demokratie

- in allen 16 Bundesländern ist jedoch ein Teil der direkten Demokratie, in Form von einer Volksgesetzgebung (= "ein Gesetzgebungsverfahren, bei dem Gesetze und die Verfassung unmittelbar durch das Wahlvolk erlassen, geändert oder revidiert werden.") vorhanden

Beispiel:

Neumarkter Bürgerentscheid aufgrund des Baus eines Einkaufszentrums



http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/34664324505

http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/34664324505

http://bayern.mehr-demokratie.de/bayern_volksbegehren.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Direkte_Demokratie#Diskussion

http://de.wikipedia.org/wiki/Volksgesetzgebung

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