Mittwoch, 14. März 2012

NRW ojeh!

Föderalismus

(lat.) Allg.: F. ist ein Ordnungsprinzip, das auf weitgehender Unabhängigkeit einzelner Einheiten beruht, die zusammen aber ein Ganzes bilden (z.B. mehrere Länder, Provinzen einen Staat; mehrere Vereine einen Verband etc.). Pol.: F. stellt eine politische Ordnung dar, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufgeteilt werden, und zwar so, dass beide politischen Ebenen für bestimmte (verfassungsgemäß festgelegte) Aufgaben selbst zuständig sind. Wesentliche Argumente für die föderale Organisationsform sind a) die Beschränkung politischer Macht durch ihre Aufteilung auf unterschiedliche Ebenen (vertikale Gewaltenteilung), so dass einerseits mehrere Ebenen der politischen Teilhabe und Einflussmöglichkeiten entstehen und sich andererseits unterschiedliche Formen und Wege der politischen Aufgabenerfüllung ergeben (Lern- und Wettbewerbsmöglichkeiten); b) der Schutz von Minderheiten (z.B. wenn diese nur im Gesamtstaat eine Minderheit, im Teilstaat dagegen eine Mehrheit bilden), so dass trotz Vielfalt Integration und Einheit möglich sind.

Der föderale Aufbau des dt. politischen Systems ist in Art. 20 Abs. 1 GG festgelegt.

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