Sonntag, 14. Oktober 2012

"Es ist alles eitel"- Andreas Gryphius (1637)


„Es ist alles eitel“- Andreas Gryphius (1637)



1.Du siehst, wohin du siehst, nur eitelkeit auf erden.
2. Was dieser heute baut, reißt jener morgen ein;
3. Wo ietzundt städte stehn, wird eine Wiese seyn,
4. Auf der ein schäfers kind wird spielen mit den herden;

5. Was itzundt prächtig blüth, sol bald zutreten werden;
6. Was itzt so pocht und trotzt, ist morgen asch und bein;
7. Nichts ist, das ewig sey, kein ertz, kein marmorstein.
8. Jetzt lacht das glück uns an, bald donnern die beschwerden.

9. Der hohen thaten ruhm muß wie ein traum vergehn.
10. Soll denn das spiel der zeit, der leichte mensch bestehn?
11. Ach, was ist alles diß, was wir vor köstlich achten,

12. Als schlechte nichtigkeit, als schatten, staub und Wind,
13. Als eine wiesen blum, die man nicht wieder find't!
14. Noch wil, was ewig ist, kein einig mensch betrachten



Es ist alles eitel

Du siehst, wohin du siehst, nur Eitelkeit auf Erden.
Was dieser heute baut, reißt jener morgen ein;
Wo jetzund Städte stehn, wird eine Wiese sein,
Auf der ein Schäferskind wird spielen mit den Herden;

Was jetzund prächtig blüht, soll bald zertreten werden;
Was jetzt so pocht und trotzt, ist morgen Asch und Bein;
Nichts ist, das ewig sei, kein Erz, kein Marmorstein.
Jetzt lacht das Glück uns an, bald donnern die Beschwerden.

Der hohen Taten Ruhm muß wie ein Traum vergehn.
Soll denn das Spiel der Zeit, der leichte Mensch, bestehn?
Ach, was ist alles dies, was wir vor köstlich achten,

Als schlechte Nichtigkeit, als Schatten, Staub und Wind,
Als eine Wiesenblum, die man nicht wieder find't!
Noch will, was ewig ist, kein einig Mensch betrachten.

Mittwoch, 14. März 2012

NRW ojeh!

Föderalismus

(lat.) Allg.: F. ist ein Ordnungsprinzip, das auf weitgehender Unabhängigkeit einzelner Einheiten beruht, die zusammen aber ein Ganzes bilden (z.B. mehrere Länder, Provinzen einen Staat; mehrere Vereine einen Verband etc.). Pol.: F. stellt eine politische Ordnung dar, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufgeteilt werden, und zwar so, dass beide politischen Ebenen für bestimmte (verfassungsgemäß festgelegte) Aufgaben selbst zuständig sind. Wesentliche Argumente für die föderale Organisationsform sind a) die Beschränkung politischer Macht durch ihre Aufteilung auf unterschiedliche Ebenen (vertikale Gewaltenteilung), so dass einerseits mehrere Ebenen der politischen Teilhabe und Einflussmöglichkeiten entstehen und sich andererseits unterschiedliche Formen und Wege der politischen Aufgabenerfüllung ergeben (Lern- und Wettbewerbsmöglichkeiten); b) der Schutz von Minderheiten (z.B. wenn diese nur im Gesamtstaat eine Minderheit, im Teilstaat dagegen eine Mehrheit bilden), so dass trotz Vielfalt Integration und Einheit möglich sind.

Der föderale Aufbau des dt. politischen Systems ist in Art. 20 Abs. 1 GG festgelegt.

http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=UDGM1N


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Dienstag, 28. Februar 2012

Bundes-Joe, obwohl die Vera meinte, das brauchen wir gar nicht...

Neuwahl des Bundespräsidenten
(http://www.mitmischen.de/diskutieren/nachrichten/februar/bundesversammlung/index.jsp)

Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert hat die 15. Bundesversammlung auf Sonntag, 18. März 2012, einberufen, um einen Nachfolger für Christian Wulff zu wählen. Dieser war am 17. Februar von seinem Amt als Bundespräsident zurückgetreten. Damit findet die Wahl genau 30 Tage nach dem Rücktritt statt, am letzten Tag des Zeitraums, den das Grundgesetz vorschreibt.
Die letzte Wahl des Bundespräsidenten am 30. Juni 2010 im Plenarsaal des Bundestages.

Die letzte Wahl des Bundespräsidenten am 30. Juni 2010 im Plenarsaal des Bundestages. – © DBT/photothek, Koehler

Die Amtsgeschäfte des Bundespräsidenten übernimmt nun erstmal der amtierende Bundesratspräsident Horst Seehofer, bis ein Nachfolger gewählt ist. Nach dem Grundgesetz wird ein neuer Bundespräsident spätestens 30 Tage, bevor die Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten endet, gewählt. Wenn dessen Amtszeit vorzeitig endet, wie nun nach dem Rücktritt von Wulff der Fall, muss der Nachfolger innerhalb von 30 Tagen gewählt werden.
Kuppel am 17. und 18. März geschlossen

Das Staatsoberhaupt wird von der Bundesversammlung gewählt – geheim und ohne vorherige Aussprache. Und die beruft der Bundestagspräsident ein, der die Sitzung auch leitet. Seit 1994 findet sie im Reichstagsgebäude in Berlin statt, normalerweise alle fünf Jahre. Die Bundesversammlung kommt nur zu diesem Zweck zusammen und besteht aus allen Bundestagsabgeordneten – aktuell sind es 620 – sowie genau so vielen sogenannten Wahlmännern und -frauen. Eine jetzt einberufene Versammlung hätte also 1.240 Mitglieder.

Achtung: Wegen der Bundesversammlung wird die Kuppel des Reichstagsgebäudes am Samstag, 17. März, ab 12 Uhr für Besucher geschlossen. Ihr könnt sie erst wieder am Montag, 19. März, erklimmen.
Die Bundesversammung wählt den Präsidenten

Die Wahlmännern und -frauen werden durch die jeweiligen Landesparlamente gewählt, wenn Ort und Zeit der Bundesversammlung sowie die Zahl der Mitglieder bekanntgegeben wurde. Wie viele Vertreter die einzelnen Bundesländer entsenden dürfen, errechnet sich anhand ihrer Bevölkerungszahlen. Meistens sind das Landtagsabgeordnete, es können aber auch Kommunalpolitiker und Persönlichkeiten aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens ein Mandat erhalten.

Wenn ein Kandidat im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit erhält, ist kein weiterer Wahlgang notwendig. Wenn keine absolute Mehrheit zustande kommt, wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt, in dem auch eine absolute Mehrheit erforderlich ist. Wird diese von keinem Kandidaten erzielt, gibt es einen dritten Wahlgang. Bei dem reicht dann eine relative Mehrheit aus: Der Kandidat mit den meisten Stimmen wird Bundespräsident.

Sobald die Stimmen ausgezählt sind, gibt der Bundestagspräsident das Ergebnis bekannt und fragt die gewählte Person, ob sie die Wahl annimmt. Ist das der Fall, hält der oder die Gewählte eine kurze Ansprache, bevor der Bundestagspräsident die Bundesversammlung wieder auflöst. Der zukünftige Bundespräsident tritt sein Amt an, sobald die Amtszeit des Vorgängers abgelaufen ist. Bei einem vorzeitigen Rücktritt tritt der Nachfolger das Amt an, sobald er die Annahme der Wahl erklärt hat. Das kann schon in der Bundesversammlung selbst geschehen.
Die Aufgaben des Bundespräsidenten

Der Bundespräsident repräsentiert die Bundesrepublik Deutschland und steht an der Spitze des Staates. Deshalb ist er bei vielen staatlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen vor Ort – im Inland und im Ausland. Der Präsident zeichnet Persönlichkeiten aus, informiert sich über die Lage in den Bundesländern und hält Reden bei Ereignissen, die die Nation berühren. Außerdem schlägt er unter anderem den Bundeskanzler vor, ernennt und entlässt den Kanzler und die Bundesminister, unterzeichnet und verkündet Gesetze, ernennt und entlässt Bundesrichter.

Der Bundespräsident hat unter bestimmten Umständen auch das Recht, den Bundestag aufzulösen: Wenn ein Kanzler dem Parlament die Vertrauensfrage stellt und nicht die Zustimmung der Mehrheit erhält. Was Bundestag und Bundespräsident sonst noch miteinander zu tun haben, erfahrt ihr auf der Lernplattform des Bundestages.

Kommentare

krug schrieb am 20.02.2012 11:38

Bravo! Nun hat man ja endlich für die Opposition einen "würdigen" Nachfolger für Herrn Wulff gefunden. Die Oppositionsparteien und die Medien, allen voran die Springer Presse (es lebe die Pressefreiheit), haben ja auch 3 Monate gebetsmühleartig am Sturz gearbeitet. Nicht Herr Wulff hat das Ansehen des Präsidentenamtes beschädigt, sondern die obigen Nestbeschmutzer und "Saubermänner", die irgendwelche nicht bestätigten Behauptungen und Vorverurteilungen in die Welt gesetzt haben. Warten wir doch mal ab, wie und was sich als Wahrheit herausstellt. Es erfüllt mich (und wahrscheinlich nicht nur mich) mit Angst und Abscheu, wie mächtig die Medien, um nicht zu sagen die Propagandamaschinerie, wieder sind. Traurig und mehr als peinlich. Ich sage nur: Weitergraben! Es gibt sicher noch diverse Politiker im Amt mit einer oder mehreren "Leichen" im Keller. Wenigstens altersmässig passt der neue Kandidat zur grössten Bevölkerungsschicht. Kann man auch First Lady werden, ohne mit dem Bundespräsidenten verheiratet zu sein? Und das auch noch in einer Fernbeziehung? Auf Reisen gehen und das Ganze dann auch noch auf Kosten der Steuerzahler. Ist das nicht Vorteilsnahme mit Billigung des Bundespräsidenten? Und wie wird das vom Ausland wahrgenommen? Vor allem in den Ländern, in denen wilde Ehen nicht akzeptabel sind? Die Opposition betreibt schmutzige Wahlkampagnen. Darum, und nur darum, geht es doch. Und die FDP meint sie könne mit ihrem Vorschlag für Herrn Gauck und gegen die CDU/CSU bei den Wählern punkten? Das ist für einen Koalitionspartner unwürdig. Was passiert eigentlich, wenn Herr Wulff mit einer sauberen Weste aus der ganzen Schlammschlacht hervorgeht? Wenn die Staatsanwaltschaft keine der "Vergehen" bestätigen kann? Wenn sich kein Verdacht erhärten lässt oder irgendwelche strafbaren Handlungen begangen wurden? Treten dann alle Politiker/Jounalisten und sonstige Mitläufer, die den Mund so weit aufgerissen haben, zurück? Eine erboste, von den deutschen Politikern enttäuschte und im Ausland lebende Bürgerin

Montag, 13. Februar 2012

1. Sollte man ACTA unterstützen?
2. Facebook & CO. - Eine Sackgasse des menschlichen Miteinanders.
3. Macht das moderne Leben uns zu Psychokrüppeln?
4. Brauchen wir einen neuen Umgang mit unserer jüngeren Geschichte?
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7. Leben wir in einer Gesundheitsdiktatur?
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